Dokumente
Deutschland Bund Bundesgerichte BGH
24.08.2018
Entscheidungen
1. Strafsenat
ECLI:DE:BGH:2018:260618B1STR233.18.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
1 StR 233/18
vom
26. Juni 2018
in der Strafsache
gegen
wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht
geringer Menge
- 2 -
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers am 26. Juni 2018 gemäß 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18. Januar 2018 im Schuldspruch
aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wir...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 24.08.2018
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